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  <title>Updates auf der Webseite</title>
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  <description>Volker Schroer Datenschutz und Beratung Finanzen</description>
  <copyright>Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz |  https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de </copyright>
  <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 06:24:25 +0100</pubDate>
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  <category>Neuigkeiten</category>
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     <title>Wofür steht DSB und ISB</title>
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     <author>mail2@volkerschroer.de</author>
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     <description><![CDATA[<p><font size="2" color="#000000" face="Arial"><b>Erstellt mit RSSWriter (Unregistriert) <a href="http://www.rsswriter.de">http://www.rsswriter.de</a></b><br>In der registrierten Version erscheint dieser Text nicht mehr.</font></p><br><h4>Beitrag einfach anklicken <span style="FONT-FAMILY: 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol'">&#128521;</span></h4><p align="left"><font size="3"><strong><font size="6" face="Arial"><img src="https://volkerschroer.de/images/RSS-2026.Oktober.DSB_und_ISB.png"></font></strong></font></p><p align="left"><font size="3"><strong><font size="6" face="Arial">Wof&uuml;r steht DSB und ISB?</font></strong><br>Da mich dazu immer wieder Fragestellungen erreichen, hier ein kurze Schilderung, welche Gemeinsam&shy;keiten haben der Datenschutzbeauftragte (DSB) und der Informations&shy;sicher&shy;heits&shy;be&shy;auf&shy;tragte (ISB) und was trennt sie auf der anderen Seite? <br>Im Standard-Datenschutz-Modell (SDM)1 ist in der Einleitung festgehalten, dass DSB und ISB eine ge&shy;meinsame Sprache finden m&uuml;ssen, um rechtliche Anforderung des Datenschutzes zur Verwendung von Daten und deren Aufbewahrung sicherzustellen. Aus Sicht des Datenschutzes ergeben sich aus den 7 Gew&auml;hrleistungszielen mehrfache &Uuml;berschneidungen. <br><font size="5">&nbsp; <strong>(1) Datenschutz</strong></font><br><font size="4">&nbsp;(1.1) Transparenz <br></font>In unterschiedlichem Ma&szlig;e m&uuml;ssen Betroffene, Betreiber von Systemen und Kontrollinstanzen erkennen k&ouml;nnen, welche Daten wann, f&uuml;r welchen Zweck erhoben, verarbeitet werden, welche Prozesse daf&uuml;r genutzt werden, wohin die Daten zu welchem Zweck flie&szlig;en und wer die rechtliche Verantwortung in den einzelnen Phasen besitzt. Transparenz von der Entstehung bis zur L&ouml;schung. <br><font size="4">&nbsp;(1.2) Nichtverkettung <br></font>Die Vermeidung einer Zusammenf&uuml;hrung / Verkettung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, ist durch technische und organisatorische Ma&szlig;nehmen sicher&shy;zu&shy;stellen (Pseudonymisierung, Anonymisierung, Berechtigungskonzepte). Eine rechtliche zu-l&auml;ssige Verkettung ist nur unter eng definierten Umst&auml;nden m&ouml;glich. <br><font size="4">&nbsp;(1.3) Datenminimierung</font><br>Das Minimierungsgebot erstreckt sich nicht nur auf die Menge der verarbeiteten Daten, sondern auch auf den Umfang der Verarbeitungen, die Speicherfristen und die Zug&auml;nglichkeit (je weniger und je k&uuml;rzer, desto besser). <br><font size="4">&nbsp;(1.4) Intervenierbarkeit <br></font>Erf&uuml;llung der den Betroffenen zustehenden Rechten auf Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, L&ouml;schung, Einschr&auml;nkung, &Uuml;bertragbarkeit, Widerspruch und Eingriff in automatisierte Bewertungs- und Entscheidungsprozesse, Profiling, sowie Ma&szlig;nahmen zur Identifizierung bzw. Authentisierung. Zwecks Erf&uuml;llung der Betroffenenrechte und m&ouml;glichen, beh&ouml;rdlichen Anordnungen muss der Verantwortliche jederzeit Eingriff in die Prozesse nehmen k&ouml;nnen. <br><font size="4"><strong><font size="5">&nbsp;(2) Datenschutz und Datensicherheit <br></font></strong>&nbsp;(2.1) Vertraulichkeit </font><br>Kein Zugriff, Kenntnisnahme oder Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte, ob externe, Besch&auml;ftigte oder alle Arten von Dienstleistern. Dies gilt auch bei allen Arten von Zwischenf&auml;llen. <br>&nbsp;(2.2) Integrit&auml;t <br>Sicherstellung der technischen Prozesse und Systeme in Bezug auf die kontinuierliche Einhaltung der festgelegten Spezifikationen, sowie der Erhalt der Voll&shy;st&auml;ndigkeit, Richtigkeit, Unversehrtheit und Aktualit&auml;t der Daten. Angemessene und regel&shy;m&auml;&szlig;ige &Uuml;berwachung der Einhaltung, um Abweichungen festzustellen und anzupassen, wo es erforderlich ist. Neben der Fehlerfreiheit ist die Diskriminierungsfreiheit bei automatisierten Bewertungs- und Ent&shy;scheidungs&shy;prozessen IM VORFELD zu pr&uuml;fen, festzulegen und im Prozess sicherzustellen. <br><font size="4">&nbsp;(2.3) Verf&uuml;gbarkeit <br></font>Unverz&uuml;glicher Zugriff auf und Auffindbarkeit der (personenbezogenen) Daten und der Verarbeitung im ordnungsgem&auml;&szlig; vorgesehenen Prozess, einschlie&szlig;lich einer angemessenen, gut verst&auml;ndlichen Darstellung f&uuml;r die Person (Datenmanagement &#8211; Systeme, Datenbanken, Suchfunktionen). Ein Schutz und z&uuml;giger Zugriff auch bei physischen oder technischen Zwischenf&auml;llen und bei hoher Systemlast. Bei Ausnahme eines St&ouml;rfalles sind und werden Ma&szlig;nahmen zur Behebung getroffen. <br><strong><font size="5">&nbsp;(3) Datenschutzbeauftragte:</font></strong><br><font size="4">&nbsp;(3.1) Aufgaben <br></font>Ein Datenschutzbeauftragter &uuml;berwacht und unterst&uuml;tzt die Einhaltung der Datenschutzgesetze im Unternehmen. Seine T&auml;tigkeit umfasst unter anderem: <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Beratung der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung und Mitarbeitenden zu Datenschutzfragen. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; &Uuml;berwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Pr&uuml;fung und Dokumentation von Datenverarbeitungsprozessen. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Durchf&uuml;hrung oder Koordination von Schulungen zum Datenschutz. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Ansprechpartner f&uuml;r Betroffene und Aufsichtsbeh&ouml;rden. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Meldung und Bewertung von Datenschutzvorf&auml;llen. <br>Der Fokus liegt auf dem Schutz personenbezogener Daten und der Wahrung der Rechte der Betroffenen. Aufsichtsbeh&ouml;rde: BfDI &#8211; Bundesbeauftragte/r f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit und deren Vertretern in den L&auml;ndern. <br>&nbsp; <font size="4">(3.2) Erforderlichkeit</font><br>Ein Datenschutzbeauftragter lohnt sich sp&auml;testens, wenn die gesetzlichen Schwellen erreicht oder sensible Daten verarbeitet werden. Oft lohnt er sich aber schon fr&uuml;her, weil er Risiken minimiert, Prozesse sauber aufsetzt und Vertrauen schafft. &#128521; <br><font size="5"><strong>&nbsp;(4) Informationssicherheitsbeauftragte: </strong></font><br><font size="4">&nbsp;(4.1) Aufgaben</font><br>Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist f&uuml;r die Sicherheit aller Informationen im Unternehmen verantwortlich &#8211; unabh&auml;ngig davon, ob personenbezogen oder nicht. Seine Aufgaben beinhalten: <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Analyse von Risiken f&uuml;r IT-Systeme und Gesch&auml;ftsprozesse. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Definition und &Uuml;berwachung von Sicherheitsma&szlig;nahmen (technisch und organisatorisch). <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zur Informationssicherheit. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Koordination bei Sicherheitsvorf&auml;llen und Unterst&uuml;tzung im Incident Management. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Beratung der Unternehmensleitung zu Sicherheitsstrategien. <br>Der Fokus liegt auf Vertraulichkeit, Integrit&auml;t und Verf&uuml;gbarkeit aller Unternehmensinformationen. Aufsichtsbeh&ouml;rde: BSI &#8211; Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik. <br><font size="4">&nbsp;(4.2) Erforderlichkeit</font><br>Ein Informationssicherheitsbeauftragter lohnt sich sp&auml;testens, wenn ein ISMS (Informations-Sicherheits-Management-System eingef&uuml;hrt, NIS&#8209;2&#8209;Pflichten zu erf&uuml;llen sind oder ein erh&ouml;htes Cyberrisiko besteht. In der Praxis setzen viele Unternehmen bereits fr&uuml;her auf einen ISB, um Haftungsrisiken zu reduzieren, Prozesse zu professionalisieren und Angriffe zu verhindern. <br><font size="6"><strong>&nbsp;(5) Fazit:</strong></font><br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Datenschutzbeauftragter (DSB): &Uuml;berwacht die Einhaltung von Datenschutzgesetzen, ber&auml;t Mitarbeiter und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung beim Umgang mit Kund- oder Mitarbeiterdaten und dokumentiert Verarbeitungsprozesse. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Sch&uuml;tzt das Unternehmen vor Ausf&auml;llen, Spionage oder Datenklau durch die Sicherung der Vertraulichkeit, Verf&uuml;gbarkeit und Integrit&auml;t aller Daten und Systeme. <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8226; Beide Rollen erg&auml;nzen sich ideal, sollten aber wegen m&ouml;glicher Interessenkonflikte (z. B. bei &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen am Arbeitsplatz) in der Organisation m&ouml;glichst nicht von derselben Person in Personalunion ausge&uuml;bt werden. </font></p>]]></description>
     <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 17:31:16 +0100</pubDate>
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